Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Die DVV informiert
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 01.01.2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden im Inland in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu, Menschenrechts- und Umweltstandards für die gesamte Lieferkette zu prüfen und einzuhalten. So sollen die Lieferkettentransparenz erhöht, Menschenrechte und Umweltschutz gestärkt und zugleich Unternehmensinteressen berücksichtigt werden.
Die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH hat mit der Umsetzung der Gesetzesanforderungen frühzeitig begonnen und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen, die sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ergeben.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die menschenrechts- und umweltbezogene Risiken sowie die Verbote im Sinne des LkSG, den diesbezüglich bei der DVV konzernweit implementierten Risikomanagementprozess, die Grundsatzerklärung der DVV-Geschäftsführung über ihre Menschenrechtsstrategie und Kontaktdaten, bei denen Sie melden können, falls in unserer Lieferkette gegen Menschenrechte und Umweltschutzstandards verstoßen wird.
Grundsatzerklärung der DVV-Geschäftsführung als PDF herunterladen (865 KB)
Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahre als PDF herunterladen (170 KB)
Menschenrechts- und umweltbezogene Risiken im Sinne des LkSG
Menschenrechte
Zur Einhaltung von Menschrechtsstandards gelten gemäß LkSG folgende Verbote:
- Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Sklaverei
- Missachtung des Arbeitsschutzes
- Missachtung der Koalitionsfreiheit
- Diskriminierung
- Vorenthalten angemessener Löhne
- widerrechtliche Zwangsräumung, Entzug von Land, Wäldern und Gewässern
- Beauftragung und Nutzung privater sowie öffentlicher Sicherheitskräfte unter Missachtung der Menschenrechte
- sonstiges Verhalten, das geschützte Rechtspositionen schwerwiegend beeinträchtigt
Umweltschutz
Neben Menschenrechten müssen Unternehmen auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten einhalten. Verbote im LkSG zum Umweltschutz sind:
- schädliche Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch
- Herstellung, Verwendung und Behandlung von Quecksilber
(vgl. Externer Link: Übereinkommen von Minamata über Quecksilber) - Produktion und Verwendung persistenter organischer Schadstoffe
(vgl. Externer Link: Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe) - nichtumweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen
(vgl. Externer Link: Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe) - Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle
(vgl. Externer Link: Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung)
Wir sehen uns in der Verantwortung
Falls Sie trotz unserer Bemühungen den Verdacht haben, dass in unserer Lieferkette gegen Menschenrechte und Umweltschutzstandards verstoßen wird, können Sie dies per E-Mail, Post, Telefon oder Fax bei uns melden:
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Bungertstraße 27
47053 Duisburg
E-Mail: menschenrechtsbeauftragter@dvv.de
Telefon: 0203 604-3673
Telefax: 0203 604-3044